Berufseinführung

Die Berufseinführung (Assistenzzeit) der Pastoralassistenten dauert drei Jahre. Ihr Arbeitsvertrag ist zunächst auf diese Zeit befristet. Es handelt sich nicht um eine Ausbildung, diese ist mit dem Universitätsabschluss abgeschlossen, sondern nennt sich bewusst Berufseinführung: Ziele dieser Zeit sind das Vertrautwerden mit der Gemeindepastoral, das Kennenlernen der verschiedenen Berufsgruppen, die Reflexion von Theologie und Praxis und die Vertiefung der eigenen Spiritualität.

In der dreijährigen Berufseinführung lautet die Berufsbezeichnung „Pastoralassistent", der Arbeitsvertrag ist zunächst auf diese drei Jahre befristet. Der Einsatz erfolgt im ersten Jahr mit 50 % der Arbeitszeit in einer Pfarrei als zusätzlicher Mitarbeiter mit Aufgaben dort nach Absprache. Es gibt eine Anleitung in der Regel durch einen Pastoralreferenten in derselben Pfarrei, der als Praxisanleiter fungiert. Dienstvorgesetzter ist der jeweilige Pfarrer. Die Stelle selber bleibt während der gesamten drei Jahre eine überplanmäßige Stelle, sie ist keine Planstelle.

 

 

Die Arbeit „vor Ort“ in der Pfarrei wird durch eine Vielzahl von Angeboten ergänzt:

  • Qualifizierte Ausbildung im Religionsunterricht im ersten Jahr mit 50 % der Arbeitzeit, Einsatz an einer Schule im Religionsunterricht
  • Abschluss der Ausbildung im Religionsunterricht mit einer Lehrprobe und einem Abschlusskolloquium
  • Religionspädagogische Studientage im Rahmen der Ausbildung im Religionsunterricht (7 bis 10 Termine)
  • Pastoralpsychiologischer Grundkurs mit vielen Themen im zweiten und dritten Jahr (7x 4 Tage)
  • Gruppensupervision im Rahmen des pastoralpsychiologischen Grundkurses (17 Termine)
  • Werkwochen zu den Themen Liturgie und Rhetorik (2x 5 Tage)
  • Praxisbesuche der Ausbildungsleitung (2 Termine)
  • Pastoral-praktisches Projekt in einem selbst gewählten Aufgabenfeld, schriftlich dokumentiert
  • Eine Reihe von Kurstagen der Pastoral- und Gemeindeassistenten nach Interesse: Kollegiale Beratung, Bibelarbeit, Arbeitsorganisation, Meldewesen, Gebet, Mitarbeitervertretung, Sprechtraining
  • Kennenlernen eines außergemeindlichen Seelsorgefeldes im zweiten und dritten Jahr mit 25 % der Arbeitszeit (Kategorialer Schwerpunkt)
  • Teilnahme an der Präventionsschulung für hauptamtliche Mitarbeiter
  • Jährliche fünftägige Exerzitien, selbst organisiert
  • Persönliche geistliche Begleitung

Das Ende der Assistenzzeit bildet nach drei Jahren, in Kombination mit der schriftlichen Dokumentation des pastoral-praktischen Projekts, das Abschlusskolloquium. Nach dessen erfolgreichem Bestehen erfolgt eine Übernahme mit der Berufsbezeichnung Pastoralreferent. Dieser wird in der Sendungsfeier durch den Erzbischof auch liturgisch Ausdruck verliehen.

Die Berufseinführung der Pastoralreferenten im Erzbistum Hamburg ist in der neuen Bildungsordnung geregelt, die im Amtsblatt des Erzbistums Hamburg Nr. 6 aus 2019 (S. 98ff) veröffentlicht wurde und auch hier zum Download bereitsteht.
Berufseinführungsordnung 2019 herunterladen


Zum Vergleich kann auch die zuvor gültige "Ordnung für die Berufseinführung der Pastoralreferenten" von 2012 heruntergeladen werden, die ab 1. Juli 2019 außer Kraft gesetzt wurde und nicht mehr gültig ist.
Berufseinführungsordnung 2012 herunterladen