Rahmenstatut

Das Rahmenstatut der Deutschen Bischöfe für die Pastoralreferenten von 1987 wurde 2011 ersetzt durch ein gemeinsames Rahmenstatut für Pastoral- und Gemeindereferenten. Grundlage für den Dienst ist weiterhin der Sendungsauftrag, der sich aus den Sakramenten der Initiation ergibt:

„Der hauptberufliche Dienst von Laien in der Pastoral unterscheidet sich theologisch nicht vom Apostolat der anderen Gläubigen auf der sakramentalen Grundlage von Taufe, Firmung und Eucharistie.“ (1.3.3.)

Mit Rückgriff auf das Konzil würdigt das Rahmenstatut die Sendung – hier als Apostolat bezeichnet – aller Laien als unverzichtbar:

„Mit Recht erinnert das Zweite Vatikanische Konzil daran, dass das Apostolat der Laien ‚in der Kirche niemals fehlen‘ darf und in unserer heutigen Zeit noch bedeutsamer wird, da ‚die Autonomie vieler Bereiche des menschlichen Lebens – und zwar mit vollem Recht – sehr gewachsen ist‘. Ein Hinweis auf die vielfältige und dringende Notwendigkeit des Apostolats der Laien liegt dem Konzil zufolge in ‚dem unverkennbaren Wirken des Heiligen Geistes, der den Laien heute mehr und mehr das Bewusstsein der ihnen eigentümlichen Verantwortung schenkt und sie allenthalben zum Dienst für Christus und seine Kirche aufruft.‘ (AA 1)“ (1.2.3.)

Die Förderung der Dienste von Gemeindemitgliedern wird betont:

„Frauen und Männer, die aufgrund ihrer theologischen bzw. religionspädagogischen Ausbildung und ihrer Beauftragung durch den Bischof hauptberuflich in der Pastoral tätig werden, haben vor allem die Aufgabe, die vielfältigen Dienste der Gläubigen zu unterstützen und zu fördern. Sie tragen gemeinsam mit allen Gläubigen die Grundvollzüge der Kirche mit und können bei bestimmten Aufgaben am Dienst des Priesters mitwirken.“ (1.3.2.)

Zahlreiche Aufgabengebiete, aber auch konkrete Tätigkeiten werden aufgezählt, in denen Pastoral- und Gemeindereferenten tätig werden können. Einige Beispiele:

  • Gemeinde- und Sakramentenkatechese
  • Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter
  • Einzelgespräche und Hausbesuche
  • Beteiligung am ökumenischen Dialog
  • Hochschulpastoral, Polizeiseelsorge, Militärseelsorge
  • Leitung von Wort-Gottes-Feiern und Predigt in Wort-Gottes-Feiern
  • Vorbereitung und Gestaltung unterschiedlicher Gottesdienstformen
  • Qualifizierung von Mitarbeitern und Beauftragten für Gottesdienste
  • theologische Reflexion der diakonischen Aufgaben
  • Einzelfallhilfe, Besuchsdienste, Krankenbesuche
  • Hilfen zum Leben in der Berufs- und Arbeitswelt
  • Sorge um Alleinerziehende und Eltern in besonderen Belastungssituationen
  • Freizeit- und Ferienmaßnahmen
  • Begleitung von Mitarbeiterinnen in der Hospizarbeit
  • Intensivierung der Information und Kommunikation
  • Unterstützung des weltkirchlichen Engagements

Zwischen den Berufen wird nicht aufgabenmäßig unterschieden, was im alten Rahmenstatut noch der Fall war. Der Eindruck, dass der Einsatz scheinbar beliebig erfolgen kann, wird so befördert. Auch die Rahmenordnung macht keine Aussagen, welche Dienste und Aufgaben von welcher Berufsgruppe wahrgenommen werden können und sollen. Rahmenstatut und Rahmenordnung entstanden ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Berufsgruppen. Die Texte können über den Link von den Seiten der Deutschen Bischofskoferenz heruntergeladen oder dort als Heft bestellt werden.
Rahmenstatut herunterladen (von www.dbk.de)